Berufsunfähig oder doch arbeitsunfähig oder etwa erwerbsunfähig, äh erwerbsgemindert ? Antworten von Ihrem Fachanwalt für Versicherungsrecht

Berufsunfähigkeit besteht, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf in einem bestimmten Umfang auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Details finden Sie in Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag. Meistens ist dort geregelt, dass ab 50 % Berufsunfähigkeit eine Rente bezahlt wird. Tipp: Am Besten möglichst in jungen Jahren abschließen und bei den Gesundheitsfragen im Antrag keine falschen