Juli 2021

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Ablösung von Darlehen der Commerzbank

Das OLG Frankfurt hatte im Juli 2020 entschieden, dass ein Kreditnehmer für die vorzeitige Ablösung zweier Immobiliendarlehen keine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten müsse. Die Commerzbank hatte eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von insgesamt rund 21.600 Euro verlangt. Banken berechnen bei der vorzeitigen Beendigung eines Kreditvertrags eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für den entgangenen Zinsgewinn. Seit dem 21. März 2016