Berufsunfähig oder doch arbeitsunfähig oder etwa erwerbsunfähig, äh erwerbsgemindert ? Antworten von Ihrem Fachanwalt für Versicherungsrecht

Berufsunfähigkeit besteht, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf in einem bestimmten Umfang auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Details finden Sie in Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag. Meistens ist dort geregelt, dass ab 50 % Berufsunfähigkeit eine Rente bezahlt wird.

Tipp: Am Besten möglichst in jungen Jahren abschließen und bei den Gesundheitsfragen im Antrag keine falschen Antworten riskieren.

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn man wegen Krankheit seine zuletzt ausgeübten Arbeitsaufgaben eine Zeit lang nicht mehr ausführen kann. In privaten Versicherungen kann hier die Zahlung eines Krankentagegelds oder auch einer Rente (meist auf Zeit) vereinbart werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung bekommt man Krankengeld für höchstens 78 Wochen.

Tipp: Hier gilt „entweder oder“, d.h. wer endgültig berufsunfähig ist, bekommt kein Krankentagegeld mehr oder muss dies sogar zurück bezahlen.

Erwerbsunfähigkeit (früherer Begriff) bzw. eine Erwerbsminderung besteht, wenn der Versicherte auf Dauer keiner Tätigkeit mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen kann. Dabei handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Je nach Umfang der Einschränkung bekommt der Versicherte eine (Teil-) Erwerbsminderungsrente.

Tipp: Die Begutachtungen sind hier nicht sehr qualitativ. Achten Sie darauf, dem Gutachter eine umfassende Übersicht Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubereiten.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen als Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung und Fachanwalt für Versicherungsrecht gerne zur Verfügung.

Weitere Infos unter https://vvv-recht.de/versicherungsrecht-fachanwalt-regensburg-berufsunfaehigkeitsversicherung/