Hier mal eine kleine Zusammenfassung zum aktuellen Stand:
Auslöser des Dieselskandals war der manipulierte Dieselmotor vom Typ EA 189. Im Hinblick auf diesen Motor ist rechtlich eigentlich schon (fast) alles geklärt. Volkswagen muss Schadensersatz zahlen; davon abgezogen wird ein Ausgleich für die gefahrenen Kilometer (Az. VI ZR 252/19). Die meisten Ansprüche dürften jedoch schon verjährt sein. Die dreijährige Verjährungsfrist begann spätestens mit dem Ende des Jahres, in dem der Betroffene das Rückrufschreiben bekommen hat. Viele bekamen dies schon 2017, so dass die Ansprüche Ende 2020 verjährten. Wer von der Abgasmanipulation schon 2015 eindeutig wusste, musste bis Ende 2018 Klage eingereicht haben (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2020, Az. VI ZR 739/20). Ausnahmen werden aktuell noch diskutiert z.B. für unmittelbar bei VW gekaufte Neufahrzeuge.
Für alle anderen Motorarten und Hersteller ist alles noch sehr umstritten. Tendenziell gute Erfolgssaussichten bestehen eher bei Fahrzeugen, für welche ein verpflichtender Rückruf erfolgte. Bei diesen Fahrzeugen dürfte sehr wahrscheinlich eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegen. Unterschiedlich beurteilt wird von der Rechtsprechung dann jedoch die Frage, ob sich die Hersteller auch diesbezüglich sittenwidrig verhalten haben. Anders als bei dem Motor EA 189 sind hier nicht so viele Interna bekannt, wie es zu der Manipulation kam. Im Rahmen eines Verfahren am LG Regensburg ist aber zum Beispiel ein internes Dokument für den Motor EA 288 aufgetaucht, wonach eine vorsätzliche Manipulation nahe liegt. Hier wurde VW dann auch verurteilt.
An der Universität Regensburg gibt es ein „Projekt Dieselskandal“ (einfach mal googeln) von Professor Dr. Heese. Dort findet am ein sehr umfassende Übersicht mit aktueller Rechtsprechung.