Versicherungsvermittlerrecht

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Bankenaufsicht empfiehlt Überprüfung von Sparverträgen im Hinblick auf ausstehende Zinsnachzahlungen!

Zinsnachzahlung bei Sparverträgen

In ihrer Pressemitteilung vom 02.12.2020 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verbrauchern empfohlen, ihre Prämiensparverträge sorgfältig überprüfen zu lassen. Hintergrund der Empfehlung ist, dass viele ältere Sparverträge Zinsanpassungsklauseln enthalten, mit denen Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern könnten. Diese Klauseln sind seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.02.2004, Az: XI ZR 140/03 unwirksam. In Zusammenarbeit mit den

Nachzahlung für Prämiensparer im 4-stelligen Bereich – Sparkasse berechnet Zinsen falsch

In der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig hat das Oberlandesgericht heute weitgehend zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Das Gericht hat entschieden, dass die Klauseln in den Verträgen unwirksam und die Ansprüche der Verbraucher nicht verjährt sind. Gerade die Frage der Verjährung war bisher sehr streitig und wurde nunmehr zu Gunsten der Verbraucher

Umfinanzierung bzw. sofortige Ablösung von Darlehensverträgen möglich

Die fehlerhafte Belehrung findet sich in den Widerrufsbelehrungen fast aller Banken, insbesondere der Sparkassen und sieht so aus: „Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‑Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach §