Unter welchen Voraussetzungen kann die Zahlung der Berufsunfähigkeits-Rente eingestellt werden?

Wenn die Berufsunfähigkeit durch die Versicherung (unbefristet) anerkannt hat, zahlt diese eine Rente, bis Sie wieder berufsfähig sind oder das im Versicherungsschein vereinbarte Ablaufdatum (meist 67. Lebensjahr) erreicht wurde.

Nach einem Anerkenntnis geht es um die sogenannte Nachprüfung, d.h. die Frage, ob die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit fortbesteht oder nicht. Ergibt die Prüfung, dass der Versicherungsnehmer wieder berufsfähig ist, stellt der Versicherer die Zahlung ein.

Der Versicherer darf die Zahlung außerdem einstellen, wenn der Versicherungsnehmer eine neue Tätigkeit ausübt, die in Bezug auf das Einkommen und das soziale Anerkenntnis der alten Tätigkeit entspricht. Primär orientiert man sich hier am Einkommen, aber auch an der beruflichen Wertschätzung.

An die Einstellung der Zahlung stellt der Gesetzgeber recht hohe Anforderungen.Die Einstellungsentscheidung muss sehr umfangreich begründet werden und es dürfen nur neue Tatsachen berücksichtigt werden. Meint also der Versicherer im Nachhinein, dass der Versicherungskunde von Anfang an nicht berufsunfähig war oder als Selbständiger seinen Betrieb hätte umorganisieren können, kann er dies nachträglich nicht mehr vorbringen.

Des weiteren gehen Zweifel zu Lasten des Versicherers. Ist sich also ein Gutachter nicht sicher, ob der Versicherungskunde wieder berufsfähig ist, muss die Versicherung weiter zahlen.

Grundsätzlich müssen Sie der Versicherung alle anhaltenden positiven Veränderungen Ihres Gesundheitszustands oder die Aufnahme einer neuen Tätigkeit mitteilen. Gerade letzteres führt aber eben nicht zwingend zum Wegfall der Leistung, wenn diese Tätigkeit nicht gleichwertig ist.

Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung, werden anderweitige Verdienste auch nicht auf die Berufsunfähigkeitsrente angerechnet.

Im Großen und Ganzen stehen die Chancen für die Versicherung also nicht gut, eine einmal anerkannte Leistung wieder einzustellen. Letzltich kommt es – wie immer – auf die Details und den Einzelfall an.