SPEZIALISIE­RUNG

VersicherungsrechtVerkehrsrechtVersicherungs­vermittlerrecht

Spezialisierung – Nur auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie optimal beraten und vertreten werden.

Ich bin ausschließlich und auch überregional in diesen Rechtsgebieten tätig. Mandate in anderen Rechtsgebieten übernehme ich daher nur im Einzelfall. Gerne können wir Ihren Sachverhalt besprechen, um zu klären, in welches Rechtsgebiet dieser fällt. In anderen Fachgebieten kann ich Ihnen durch eine fundierte Empfehlung eines Spezialisten in meinem Expertennetzwerk weiterhelfen.

Seit über 15 Jahren bin ich Ansprechpartner für Mandate in den drei Rechtsgebieten Versicherungsrecht, Verkehrsrecht sowie Versicherungsvermittlerrecht und habe wohl bald mehr als 5.000 Verfahren betreut. Ständige Weiterbildung, die Verleihung des Titels als Fachanwalt und ein Netzwerk aus Sachverständigen sowie medizinischen Beratern garantieren Ihnen Unterstützung auf höchstem Niveau im „Rundum-Sorglos-Paket“.

Schwerpunkte in diesen Rechtsgebieten sind wiederum zum Beispiel:

  • Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung (insb. die Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen und die Prüfung der Berufsunfähigkeit)
  • Verkehrsunfälle (vom kleinen Blechschaden bis zum Großpersonenschaden)
  • Verkehrsstrafverfahren/-bußgeldverfahren (insb. Alkoholfahrten und Unfallflucht)
  • Autokauf und Gewährleistungsstreitigkeiten (insb. Rückabwicklung)
  • Versicherungsvertreterrecht (insb. Haftung sowie Abwicklungsstreitigkeiten und Wettbewerbsfragen)

„Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein.“
Philip Rosenthal.

16

Jahre Erfahrung

5.000

Bearbeitete Fälle

16.425

Tassen Kaffee