Verkehrsrecht

Die Schadenspositionen im Verkehrsunfallrecht, hier der Fahrzeugschaden

Der Geschädigte kann grundsätzlich Ersatz des ihm wegen des Verkehrsunfalls entstehenden Fahrzeugschadens verlangen.  In erster Linie kommen dabei die Reparaturkosten in Betracht.  Soweit eine Reparaturrechnung vorliegt und diese bei der Versicherung eingereicht wird, stellt sich diese Position meist als unproblematisch dar (sogenannte „konkrete Abrechnung„). Gerade bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen besteht oft die Verpflichtung zur Reparatur in

Verkehrsunfall mit dem Fahrrad und Begutachtung durch die DEKRA

Ausgewählte Komponenten und hochwertige Materialien lassen die Preise für E-Bikes und Pedelecs nach oben schnellen. Wo früher bei einem Fahrradunfall noch ein kurzer Kostenvoranschlag ausreichte, ist heute bei hochwertigen Fahrrädern ein umfassendes Gutachten zur Schadensbezifferung erforderlich. Wozu dient ein Gutachten? Mit dem Gutachten wird am Fahrrad die Höhe des Schadens nach einem Verkehrsunfall festgestellt und

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Wie verhalte ich mich (strafrechtlich) richtig nach einem Verkehrsunfall ? Ihre Tipps vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Verkehrsrecht-Fahrer-am-Steuer

Viele Unfallverursacher sind von der Situation überfordert und möchten am liebsten vom Unfallort flüchten. Nur wenige Menschen bleiben nach einem Autounfall komplett souverän und handeln exakt nach Vorschrift. Meist hat dies keine (strafrechtlichen) Auswirkungen, da zwischen den Unfallparteien bzw. deren Versicherungen eine Lösung gefunden wird. Oft werden gar keine Ermittlungen eingeleitet, da entweder die Polizei

Verkehrsunfall: Schmerzensgeld wegen Personenschaden?

Verkehrsunfall

Nicht immer bleibt es bei Blechschäden nach einem Unfall, manchmal gibt es auch Verletzte. Für die bei einem Unfall erlittenen Verletzungen kann der Geschädigte Schmerzensgeld verlangen. Anspruchsgrundlage hierfür ist § 253 Abs. 2 BGB. Neben dem Schmerzensgeld gibt es noch weitere Personenschäden: Heilbehandlungskosten, vermehrte Bedürfnisse und Erwerbsschaden. Da der Geschädigte den Personenschaden beweisen muss, muss

Neue Bußgelder ab 28.04.2020: Die wichtigsten Neuerungen

I. Tempolimit Bei geringen Überschreitungen um bis zu 20 km/h verdoppeln sich die Bußgelder. Aber Vorsicht Innerorts: ab 21 km/h – 1 Punkt + einmonatiges Fahrverbot Außerorts: ab 26 km/h – 1 Punkt + einmonatiges Fahrverbot Achtung: Keine Wiederholungstäterregelung bei Tempoverstößen, wonach im Regelfall ein Fahrverbot erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von zwei Mal in einem