Neue Bußgelder ab 28.04.2020: Die wichtigsten Neuerungen

I. Tempolimit

Bei geringen Überschreitungen um bis zu 20 km/h verdoppeln sich die Bußgelder.

Aber Vorsicht

Innerorts: ab 21 km/h – 1 Punkt + einmonatiges Fahrverbot

Außerorts: ab 26 km/h – 1 Punkt + einmonatiges Fahrverbot

Achtung: Keine Wiederholungstäterregelung bei Tempoverstößen, wonach im Regelfall ein Fahrverbot erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von zwei Mal in einem Jahr verhängt wurde,

Neu: Sofortige Verhängung eines Fahrverbotes beim ersten Verstoß

II. Halte- und Parkverstöße

Nicht bilden einer Rettungsgasse: 200 €, 2 Punkte,1 Monat Fahrverbot

Befahren einer Rettungsgasse:240 € (mind.), 2 Punkte,1 Monat Fahrverbot

Halten in zweiter Reihe: 55 Euro, mit Behinderung 70 Euro

Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: 80 € u. 1 Punkt

Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen:55 Euro

Parken und Halten auf Fahrradschutzstreifen: ab 55 Euro

Parken an einer unübersichtlichen Stelle: bislang 15 Euro, neu 35 Euro

Parken in einer Feuerwehrzufahrt: bislang 35 Euro, neu 55 Euro

Parken auf einem Behindertenparkplatz: bislang 35 Euro, neu 55 Euro

Unnötiger Lärm oder Abgasbelästigung: bislang 10 Euro, neu 80 Euro

Unzulässiges Befahren einer Umweltzone: bislang 80 Euro, neu 100 Euro

III. Ausreichender Seitenabstand

Zu Fußgängern, Radfahrern, E-Scootern

mindestens 1,5 Meter innerorts

mindestens 2 Meter außerorts

Sollten Sie ein Problem mit einem Bußgeld oder gar einem angedrohten Fahrverbot haben, wenden Sie sich an uns und machen Sie zunächst keine Angabe. Wir werden die Situation erörtern und mit Ihnen gemeinsam den Weg entscheiden, um einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis möglicherweise entgehen zu können.