Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Wie verhalte ich mich (strafrechtlich) richtig nach einem Verkehrsunfall ? Ihre Tipps vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Viele Unfallverursacher sind von der Situation überfordert und möchten am liebsten vom Unfallort flüchten. Nur wenige Menschen bleiben nach einem Autounfall komplett souverän und handeln exakt nach Vorschrift. Meist hat dies keine (strafrechtlichen) Auswirkungen, da zwischen den Unfallparteien bzw. deren Versicherungen eine Lösung gefunden wird. Oft werden gar keine Ermittlungen eingeleitet, da entweder die Polizei nicht informiert wird oder diese bei einem (kleinen) Sachschaden nur einen Personalienaustausch durchführt.

Hinter den Begriffen „Unfallflucht“ oder „Fahrerflucht“ verbirgt sich dann eine Straftat, die im StGB geregelt ist und dort „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ genannt wird. Kurz gesagt darf ein Unfallbeteiligter nicht einfach vom Ort des Geschehens verschwindet, ohne Angaben zu seiner Person zu machen oder dies im Nachhinein zu ermöglichen.

Bei einem Unfall sollten Sie als Unfallbeteiligter daher folgendes beachten:

– Tauschen Sie Ihre Personalien aus

– Warten Sie eine angemessen Zeit, bevor Sie den Unfallort verlassen, sofern sich niemand am Unfallort befindet

– Rufen Sie unverzüglich die Polizei an, wenn Sie sich nach einer angemessenen Wartezeit vom Unfallort entfernt haben

Und Nein, nach dem Gesetz reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe nicht.

Sollte ein Strafverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet werden, müssen Sie mit einer Geldstrafe, einer Entziehung der Fahrerlaubnis und einem Ausschluss der Versicherungsleistung rechnen.

Wichtig:

– Ihnen steht ein Aussageverweigerungsrecht zu, d.h. Sie müssen sich gegenüber der Polizei nicht äußern und auch zu deren Vernehmungstermin nicht erscheinen

– Vor der Einsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte sollte keine Stellungnahme abgegeben werden

– Oft war der Unfall gar nicht zu bemerken, was durch ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten nachgewiesen werden kann

– Häufig wird auch der Schadensbetrag durch einen Gutachter viel zu hoch angesetzt. Dieser Punkt ist sehr wichtig, da ab einem Schaden von etwa 1500 Euro die Fahrerlaubnis entzogen wird

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Weitere Infos unter https://vvv-recht.de/2021/02/11/unerlaubtes-entfernen-vom-unfallort-wie-verhalte-ich-mich-strafrechtlich-richtig-nach-einem-verkehrsunfall/