In ihrer Pressemitteilung vom 02.12.2020 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verbrauchern empfohlen, ihre Prämiensparverträge sorgfältig überprüfen zu lassen.
Hintergrund der Empfehlung ist, dass viele ältere Sparverträge Zinsanpassungsklauseln enthalten, mit denen Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern könnten.
Diese Klauseln sind seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.02.2004, Az: XI ZR 140/03 unwirksam.
In Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen habe ich schon zahlreiche Verträge (insbesondere der Sparkassen) überprüft und Zinsnachzahlungen regelmäßig im höheren 4-stelligen Bereich durchsetzen können.
Gerne können Sie mir Ihre Sparverträge unverbindlich hier zur Überprüfung schicken.
Im Hinblick auf die zahlreichen Kündigungen der Prämiensparverträge tendiert im Übrigen die Rechtsprechung immer mehr dazu, gerade bei umgeschriebenen Verträgen mit einer ausdrücklich vereinbarten Laufzeit (oft 99 Jahre), die Kündigung als unwirksam festzustellen.