Umfinanzierung bzw. sofortige Ablösung von Darlehensverträgen möglich

Die fehlerhafte Belehrung findet sich in den Widerrufsbelehrungen fast aller Banken, insbesondere der Sparkassen und sieht so aus:

„Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‑Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit)“.

Anders als noch der Bundesgerichtshof hat der Europäische Gerichtshof nunmehr entschieden, dass damit der Darlehensnehmer nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert wird, weshalb die Frist für den Widerruf nie begonnen hat und Verträge mit dieser Widerrufsbelehrung, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden, nun widerrufbar sind.

Einige deutsche Gerichte haben bereits auf das EuGH-Urteil reagiert. Allerdings sind ihre Entscheidungen gegensätzlich. So sagt das Oberlandesgericht (OLG) Rostock (Az. 1b 1U 1/19), dass es seine Auffassung bezüglich eines Kredit-Widerrufs ändert und der Sichtweise des EuGHs folgt. Das OLG Düsseldorf (Az. I 6 U160/19) sieht dagegen die Banken durch den Text der Musterwiderrufsinformation geschützt. Noch nicht eindeutig festgelegt hat sich das OLG Dresden (Az. 8 U 63/20), das Zweifel äußert, ob die Bank sich nach dem EuGH-Urteil tatsächlich noch auf den Musterschutz berufen darf. Das Gericht hat den Parteien nahegelegt, sich zu vergleichen. Jene Banken, die in ihren Kreditverträgen genau den Mustertext verwendet haben, dürften auch künftig gute Karten haben, sich gegen den Widerruf zu wehren. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Kreditinstituten, die den Mustertext nicht vollständig übernommen, sondern diesen verändert hat.

Die Bank muss dann dem Kunden alle von ihm geleisteten Tilgungen und Zinsen erstatten, sowie diesen Betrag dann zugunsten des Kunden gegebenenfalls sogar noch verzinsen.

Durch die Umfinanzierung ergibt sich ein enormes Sparpotenzial für den Bankkunden oder es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung, z. B. beim Verkauf der Immobilie, vermieden werden. Möglich ist die oft auch noch, obwohl der Darlehensvertag schon beendet wurde. Wer beispielsweise im Jahr 2012 eine Finanzierung mit einem Zinssatz von vier Prozent unterschrieben hat, kann diese nun durch einen Widerruf sofort auf das aktuelle Zinsniveau von rund einem Prozent umschulden. Die Ersparnis beträgt häufig mehrere tausende Euro.

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