Januar 5, 2021

Bankenaufsicht empfiehlt Überprüfung von Sparverträgen im Hinblick auf ausstehende Zinsnachzahlungen!

Zinsnachzahlung bei Sparverträgen

In ihrer Pressemitteilung vom 02.12.2020 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verbrauchern empfohlen, ihre Prämiensparverträge sorgfältig überprüfen zu lassen. Hintergrund der Empfehlung ist, dass viele ältere Sparverträge Zinsanpassungsklauseln enthalten, mit denen Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern könnten. Diese Klauseln sind seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.02.2004, Az: XI ZR 140/03 unwirksam. In Zusammenarbeit mit den