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Mai 15, 2021

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15. Mai 2021

Alkohol am Steuer – MPU jetzt doch bereits ab 1,1 Promille?

By Thomas Krziminski In Verkehrsrecht

Im Jahr 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die medizinisch -psychologische Untersuchung (MPU) von der Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig erst ab 1,6 Promille angeordnet werden darf. Ursprünglich hatte der Verwaltungsgerichtshof das Landes Baden-Württemberg versucht in seiner Rechtsprechung die Anordnung der MPU ab einem Wert von 1,1 Promille zu fixieren. Diesem Versuch hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017

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