Depressionen, Erschöpfungszustände und andere psychische Erkrankungen können dazu führen, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Psychische Leiden und Erkrankungen des Nervensystems waren im Jahr 2024 mit 38 Prozent die häufigste Ursache für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit.
Trotzdem führt eine Diagnose nicht automatisch dazu, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt. Entscheidend ist, wie stark sich die Erkrankung auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit auswirkt. Gerade bei psychischen Erkrankungen kommt es deshalb auf eine sorgfältige medizinische und berufliche Darstellung an.
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Depression?
Grundsätzlich kann eine Depression ebenso wie jede andere Erkrankung einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente begründen.
In den meisten Versicherungsverträgen reicht es aus, wenn die versicherte Person ihren bisherigen Beruf voraussichtlich zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Ein Einkommensverlust ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Maßgeblich sind jedoch immer die konkreten Versicherungsbedingungen.
Typische Einschränkungen bei einer Depression können sein:
- fehlende Konzentrations- und Entscheidungsfähigkeit,
- erhebliche Antriebsstörungen,
- verminderte Belastbarkeit,
- Schlafstörungen und dauerhafte Erschöpfung,
- soziale Ängste oder Panikattacken,
- fehlende Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen,
- Schwierigkeiten im Umgang mit Kunden, Kollegen oder Mitarbeitern.
Nicht allein die Diagnose, sondern die Auswirkung dieser Beschwerden auf den konkreten Beruf muss nachvollziehbar belegt werden.
Reicht die Diagnose „Burn-out“ aus?
Der Begriff Burn-out wird im Alltag häufig verwendet. Nach der internationalen Klassifikation ICD-11 wird Burn-out jedoch als arbeitsbezogenes Phänomen und nicht als eigenständige Krankheit eingeordnet.
Für den BU-Leistungsantrag sollte deshalb medizinisch genau geklärt werden, welche Erkrankung tatsächlich vorliegt. In Betracht kommen beispielsweise eine depressive Episode, eine Angststörung oder eine andere psychische Erkrankung.
Entscheidend bleibt auch hier, welche konkreten beruflichen Fähigkeiten durch die Erkrankung eingeschränkt oder vollständig entfallen sind.
Arbeitsunfähigkeit ist nicht automatisch Berufsunfähigkeit
Eine längere Krankschreibung allein genügt normalerweise nicht. Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit werden nach unterschiedlichen Voraussetzungen beurteilt. Selbst eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Monaten führt deshalb nicht automatisch zu einem Anspruch auf die BU-Rente.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beantwortet in erster Linie die Frage, ob der Betroffene derzeit arbeiten kann. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird dagegen geprüft, welche einzelnen Tätigkeiten den bisherigen Beruf geprägt haben und welche davon aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sind.
Welche Nachweise verlangt die Versicherung?
Bei einer Berufsunfähigkeit wegen Depression oder Burn-out sind regelmäßig zwei Bereiche besonders wichtig:
1. Das medizinische Krankheitsbild
Die Versicherung benötigt nachvollziehbare Angaben zu Diagnose, Beschwerden, Behandlung und voraussichtlicher Dauer der Einschränkungen. Hierzu können insbesondere gehören:
- Berichte behandelnder Fachärzte und Psychotherapeuten,
- Entlassungsberichte von Kliniken oder Reha-Einrichtungen,
- Angaben zur bisherigen Behandlung und Medikation,
- eine verständliche Darstellung des Krankheitsverlaufs,
- eine ärztliche Einschätzung der beruflichen Einschränkungen.
Allgemeine Formulierungen wie „nicht belastbar“ oder „derzeit arbeitsunfähig“ reichen häufig nicht aus.
2. Die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit
Ebenso wichtig ist eine genaue Beschreibung des Berufs in der Zeit vor Eintritt der Erkrankung. Die bloße Berufsbezeichnung genügt meistens nicht.
Ein Geschäftsführer, eine Ärztin, ein Rechtsanwalt oder eine kaufmännische Angestellte können je nach Arbeitsplatz völlig unterschiedliche Aufgaben und Belastungen haben. Deshalb sollten unter anderem dargestellt werden:
- typische Arbeitszeiten und Tagesabläufe,
- einzelne Tätigkeiten und deren zeitlicher Anteil,
- Personal- und Führungsverantwortung,
- Kundenkontakte und Konfliktsituationen,
- Konzentrations- und Entscheidungsanforderungen,
- Zeitdruck, Termine und Reisetätigkeiten,
- wirtschaftliche oder rechtliche Verantwortung.
Der Bundesgerichtshof stellt bei der Berufsunfähigkeitsprüfung darauf ab, wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen auf die konkrete Berufsausübung auswirken.
Häufige Fehler beim BU-Leistungsantrag
Probleme entstehen häufig nicht erst durch ein medizinisches Gutachten. Bereits unvollständige oder missverständliche Angaben im ersten Leistungsantrag können die weitere Prüfung erschweren.
Typische Fehler sind:
- eine zu allgemeine Tätigkeitsbeschreibung,
- die Beschränkung auf die Diagnose ohne Darstellung der beruflichen Folgen,
- widersprüchliche Angaben zum Beginn der Beschwerden,
- unvollständige Angaben zu Ärzten und Behandlungen,
- eine fehlende Abstimmung zwischen Antrag, Arztberichten und beruflicher Darstellung,
- das vorschnelle Ausfüllen umfangreicher Fragebögen ohne Prüfung der Versicherungsbedingungen.
Auch die Beiträge sollten während der Leistungsprüfung grundsätzlich weitergezahlt werden. Die GDV-Musterbedingungen sehen vor, dass Beiträge bis zur Entscheidung zunächst zu entrichten und bei Anerkennung der Leistungspflicht zurückzuzahlen sind. Maßgeblich bleibt wiederum der eigene Vertrag.
Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
Anwaltliche Unterstützung kann bereits vor Einreichung des Leistungsantrags sinnvoll sein. Das gilt besonders, wenn
- eine hohe monatliche BU-Rente versichert ist,
- die Erkrankung schon länger besteht,
- unterschiedliche Diagnosen vorliegen,
- bereits vor Vertragsabschluss psychische Beschwerden behandelt wurden,
- der Versicherer umfangreiche Fragebögen oder Schweigepflichtentbindungen verlangt,
- die Bearbeitung nicht voranschreitet oder
- der Leistungsantrag bereits abgelehnt wurde.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht berichtete bereits 2025 über zahlreiche Beschwerden wegen sehr langer Bearbeitungszeiten bei Versicherungsleistungen. Die Versicherungsleistung wird grundsätzlich fällig, sobald die notwendigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Leistungsumfangs abgeschlossen sind.
Häufige Fragen zur BU bei Depression und Burn-out
Muss ich vollständig arbeitsunfähig sein?
Nein. Bei vielen Verträgen genügt eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent. Entscheidend ist, welche prägenden Tätigkeiten des bisherigen Berufs noch ausgeübt werden können.
Reicht eine sechsmonatige Krankschreibung?
Nein. Sie ist ein wichtiges Indiz, ersetzt aber nicht den Nachweis der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeit.
Muss ich gekündigt haben, bevor ich BU-Leistungen beantragen kann?
Nein. Der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses schließt einen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente nicht aus.
Darf ich während des BU-Verfahrens noch einzelne Tätigkeiten ausüben?
Das kann möglich sein. Es sollte jedoch genau dokumentiert werden, welche Tätigkeiten noch ausgeübt werden und in welchem Umfang dies geschieht.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Die Ablehnungsgründe, die Versicherungsbedingungen, die medizinischen Unterlagen und die Tätigkeitsbeschreibung sollten gemeinsam geprüft werden. Je nach Fall kommen eine ergänzende Stellungnahme, weitere medizinische Nachweise, außergerichtliche Verhandlungen oder eine Klage in Betracht.
Unterstützung beim BU-Leistungsantrag
Ein Leistungsantrag wegen Depression oder Burn-out sollte medizinisch und beruflich sorgfältig vorbereitet werden. Nachträgliche Korrekturen widersprüchlicher oder unvollständiger Angaben sind häufig schwierig.
Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag, die medizinischen Unterlagen und die Anforderungen an den Nachweis Ihrer Berufsunfähigkeit. Dies ist sowohl vor Einreichung des Leistungsantrags als auch nach einer Verzögerung oder Ablehnung durch die Versicherung möglich.
Sie können uns Ihren Versicherungsvertrag, die bisherigen Arztberichte und den Schriftverkehr mit der Versicherung als PDF per E-Mail übermitteln.
