DAS VERKEHRSUNFALL 1X1 von Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Regensburg

1.

Sicherheit geht vor.Sichern Sie sofort die Unfallstelle: Warnblinkanlage an- und Warndreieck in 50 bis 150 Schritten Entfernung aufstellen.

2.

110 und 112.Verständigen Sie (insbesondere bei Personenschäden) sofort die Polizei und, wenn nötig, den Rettungswagen.

3.

Erste Hilfe. Behalten Sie den Überblick und einen kühlen Kopf! Leisten sie, wenn es Verletzte gibt, Erste Hilfe.

4.

Reden ist Silber …… aber Schweigen ist Gold: Lassen Sie sich auf keine Diskussion über die Unfallschuld ein! Verweisen Sie stattdessen auf Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht.

5.

Hände weg … … bei hohem Sachschaden, Verletzten und fehlender Einigung. Verändern Sie nichts am Unfallort, bis die Polizei eintrifft. Machen Sie vor Ort Fotos vom Schaden , der Fahrzeugstellung und fertigen Sie eine Skizze an.

6.

Unfallbericht…… immer vollständig ausfüllen. Besonders wichtig sind: Name des Fahrers und des Halters, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer und -gesellschaft sowie die Kontaktdaten von Zeugen.

7.

Die Polizei ist da. Bei Unklarheit machen Sie keine weiteren Angaben zum Unfallhergang. Prüfen Sie das polizeiliche Unfallprotokoll und unterschreiben Sie dies im Zweifel nicht. Verweisen Sie auf Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht.

8.

Versicherung:Verweisen Sie auch bei Fragen oder der gegnerischen Versicherung am Telefon etc. stets auf Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht. Lassen Sie sich auf keine Vorschläge zum Sachverständigen ein. Sie haben das Recht, selbst einen Sachverständigen auszuwählen. Sowohl die Rechtsanwaltskosten, als auch die Kosten für das Gutachten trägt bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung.

Weitere Infos unter https://vvv-recht.de/unfallregulierung/