Sollte Ihnen der Führerschein wegen Alkohol oder Drogen am Steuer entzogen worden sein, dann wird nicht in jedem Fall eine MPU angeordnet.
Bei Alkohol droht eine MPU, wenn der Promille-Wert bei mehr als 1,6 lag oder es sich um einen wiederholten Verkehrsverstoß unter Alkohol gehandelt hat.
Das erfolgreiche Bestehen der MPU muss bei der Beantragung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nachgewiesen werden.
Bei dem Konsum von Alkohol und Drogen müssen Sie zudem auch immer einen Abstinenznachweis vorlegen. Bei Alkohol ist die Vorlage dieses Nachweises jedoch abhängig vom Promillewert und der Vorgeschichte des Betroffenen. Die Vorlage dieses Nachweises wird meistens für ein Jahr verlangt.
TIPP: Machen Sie gegenüber der Polizei keine Aussage und lassen Sie sich möglichst früh im Verfahren von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie einem Verkehrspsychologen beraten.