UNFALL­VERSICHERUNG

Ihre Unfallversicherung zahlt nicht? Ich helfe Ihnen!

Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf Unfallversicherung in Regensburg

Wichtig für Sie ist es, mit der Versicherung sowohl rechtlich, als auch medizinisch, „auf Augenhöhe“  zu stehen. Hier sind Sie bei mir mit über 15 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt im Versicherungsrecht, einer Spezialisierung auf die Unfallversicherung und einem Netzwerk von medizinischen Beratern an der richtigen Stelle.

Ich bin Ihnen gerne schon beim Ausfüllen des Leistungsantrags behilflich, da gerade hier oft die Weichen in die falsche Richtung gestellt werden, z.B. wird der Unfallsachverhalt nicht richtig dargestellt und es liegt gar kein Unfall im rechtlichen Sinne vor. Um Leistungen von der Versicherung zu erhalten, sollten Sie sich nach einem Unfall von einem Arzt die Beeinträchtigungen zeitnah bestätigen lassen, da ohne bildgebende Dokumentation (z.B. MRT, CT usw.) im Nachhinein die kausalen Unfallfolgen nicht mehr ausreichend nachgewiesen werden können. Bitte beachten Sie auch die Fristen in Ihren Versicherungsbedingungen (z.B. Vorlage einer ärztlichen Invaliditätsbescheinigung innerhalb von 15 Monaten).

Ich vertrete Ihre Rechte gegenüber der Versicherung außergerichtlich, als auch gerichtlich, sowohl bei einer Leistungsablehnung, als auch bei der Abrechnung zu niedrig angesetzten Leistungen (insbesondere Invalidität). Oft geht es hier auch um verpasste Fristen.

Ein Unfall wird in § 178 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

 

Entscheidend ist jedoch, was im konkreten Versicherungsvertrag und in den jeweiligen Versicherungsbedingungen vereinbart wurde.

Ein Versicherungsfall in der Unfallversicherung ist sehr komplex. Aufgrund der Besonderheiten jedes Einzelfalls und einer Vielzahl von (rechtlichen) Problemen, welche auch in der Rechtsprechung noch nicht endgültig entschieden wurden, würde es an dieser Stelle den Umfang einer kurzen Einführung zum Thema sprengen, auf alle Einzelfragen einzugehen. Lassen Sie uns dies lieber persönlich und für Ihren konkreten Einzelfall im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung klären. Ich würde mich freuen, Ihnen hier als Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht weiterhelfen zu können!