UNVERBIND­LICHE ERSTANFRAGE

Sie möchten eine erste Einschätzung zu Ihrem rechtlichen Anliegen erhalten?

Die unverbindliche Kontaktaufnahme ist kostenfrei. Für eine darauf folgende anwaltliche Erstberatung oder Vertretung können Kosten entstehen. Darüber werde ich Sie vorab informieren.

Bitte senden Sie mir eine kurze E-Mail mit einer Schilderung des Sachverhalts und fügen Sie die wichtigsten Unterlagen möglichst direkt als PDF bei.

Je vollständiger Ihre erste Nachricht ist, desto schneller und besser kann ich einschätzen, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktages.

Telefonische Kontaktaufnahme

Wenn eine Frist sehr kurzfristig abläuft oder Sie unsicher sind, welche Unterlagen benötigt werden, können Sie sich auch telefonisch melden. Bitte beachten Sie jedoch, dass am Telefon noch keine umfassende Beratung stattfinden kann.

Telefon: 0941/7883110

Online-Terminbuchung

Sie können auch direkt einen Besprechungstermin online buchen. Wenn bereits Unterlagen vorliegen, senden Sie diese bitte möglichst vor dem Termin per E-Mail als PDF, und fassen Sie kurz zusammen, um was es geht, damit der Termin gut vorbereitet werden kann.

Wichtiger Hinweis:
Durch das Absenden einer Erstanfrage kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Fristen werden erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme überwacht. Bitte teilen Sie daher laufende Fristen, Zustellungsdaten, Gerichtstermine oder Zahlungsfristen unbedingt deutlich in Ihrer Nachricht mit. Eine Mandatsannahme ist erst nach Prüfung möglicher Interessenkollisionen und ausdrücklicher Bestätigung möglich.

Bitte fügen Sie – soweit vorhanden – bei Ihrer Mail folgende Unterlagen als PDF bei:

Bei Verkehrsunfällen: Unfallbericht, Schreiben der Versicherung, Gutachten, Reparaturrechnung oder Kostenvoranschlag, Fotos vom Schaden, polizeiliche Unterlagen, Korrespondenz mit der Gegenseite. Auf Wunsch bekommen Sie auch einen am Bildschirm ausfüllbaren Unfallbericht zugesandt, der alle wichtigen Informationen für mich enthält.

Bei Bußgeld- oder Strafsachen im Verkehr: Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl, Polizeischreiben, Zustellungsdatum, Angaben zu Fahrerlaubnis/Fahrverbot, bisherige Korrespondenz. Bitte machen Sie zunächst keine Angaben gegenüber der Polizei.

Bei Versicherungsfällen: Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Schadenmeldung, Ablehnungsschreiben, Gutachten, ärztliche Unterlagen, Leistungsabrechnungen, bisherige Korrespondenz.