Wichtig für Sie ist es, mit der gegnerischen Versicherung sowohl rechtlich, als auch technisch bzw. medizinisch, „auf Augenhöhe“ zu stehen. Hier sind Sie bei mir mit über 15 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht und einem Netzwerk von technischen bzw. medizinischen Beratern an der richtigen Stelle.
Sie erhalten von mir ein „Rundum-Sorglos-Paket“ für die Abwicklung Ihres Unfallschadens mit nur einem Ansprechpartner. Ich kümmere mich um die Begutachtung, verteile die Schadenspositionen an die Beteiligten (z.B. Gutachter, Werkstatt, Abschleppunternehmen usw.) und erläutere Ihnen übersichtlich alle Schadenspositionen sowie Ihre Abrechnungsmöglichkeiten; sofern gewünscht, auch alles digital ohne dass wir einen persönlichen Termin benötigen.
Sofern Sie keine Teilschuld trifft, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners auch meine Kosten. Jeder Geschädigte hat das Recht, sich der Hilfe eines Rechtsanwalts zu bedienen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nannte es sogar fahrlässig, keinen Rechtsanwalt einzuschalten (Az. 22 U 171/13). Das gleiche gilt für den Gutachter. Hier sollten Sie nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
Ein Verkehrsunfall ist sehr komplex. Aufgrund der Besonderheiten jedes Einzelfalls und einer Vielzahl von (rechtlichen) Problemen, welche auch in der Rechtsprechung noch nicht endgültig entschieden wurden, würde es an dieser Stelle den Umfang einer kurzen Einführung zum Thema sprengen, auf alle Einzelfragen einzugehen. Lassen Sie uns dies lieber für Ihren konkreten Einzelfall im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung klären. Ich würde mich freuen, Ihnen hier als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen zu können!