UNERLAUBTES ENTFERNEN VOM UNFALLORT – UNFALLFLUCHT

Ihnen wird ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen ? Ich helfe Ihnen !

Wichtig für Sie ist es, mit den Strafverfolgungsbehörden „auf Augenhöhe“ zu stehen. Hier sind Sie bei mir mit über 15 Jahren Erfahrung im Verkehrs(straf)recht und einem Netzwerk von technischen bzw. medizinischen Beratern an der richtigen Stelle. Sie erhalten von mir ein „Rundum-Sorglos-Paket“ für sämtliche erforderlichen Maßnahmen. Ich erläutere Ihnen übersichtlich alle möglichen strafrechtlichen, führerscheinrechtlichen sowie versicherungsrechtlichen Konsequenzen und erstelle nach Akteneinsicht ein Konzept für eine effiziente Verteidigung; sofern gewünscht, auch alles digital ohne dass wir einen persönlichen Termin benötigen. Wem Fahrerflucht vorgeworfen wird, muss mit einer Reihe von schwerwiegenden und überraschenden Folgen von der Geldstrafe über den Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zum Verlust des Versicherungsschutz rechnen. Bereits ein kleiner Parkrempler kann erhebliche Folgen haben. Es gibt hier viele rechtliche Details zu beachten, deren Ausführung hier den Rahmen sprengen würde. Lassen Sie uns dies lieber für Ihren konkreten Einzelfall im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung klären. Ich würde mich freuen, Ihnen hier weiterhelfen zu können !

Wichtig: Bei einer polizeilichen Befragung sollte immer zur Sache geschwiegen werden. Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch. Geben Sie lediglich ihre persönlichen Daten an und zeigen Führerschein und Fahrzeugpapiere vor. Sodann schweigen Sie! Schweigen hat keinerlei negative Auswirkungen wie vielfach angenommen wird!