PERSONEN­SCHADEN BEI VERKEHRSUNFALL

Sie hatten einen Verkehrsunfall mit Personenschaden? Ich helfe Ihnen!
Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Regensburg

Wichtig für Sie ist es, mit der gegnerischen Versicherung sowohl rechtlich, als auch technisch bzw. medizinisch „auf Augenhöhe“  zu stehen. Hier sind Sie bei mir mit über 15 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht und einem Netzwerk von technischen bzw. medizinischen Beratern an der richtigen Stelle.

Sie erhalten von mir ein „Rundum-Sorglos-Paket“ für die Abwicklung Ihres Unfallschadens mit nur einem Ansprechpartner. Ich erläutere Ihnen übersichtlich alle Schadenspositionen und erstelle in Zusammenarbeit mit den Beteiligten (Ärzte, Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung, Arbeitgeber usw.) ein Konzept für die effiziente Regulierung Ihres Unfallschadens; sofern gewünscht, auch alles digital ohne dass wir einen persönlichen Termin benötigen.


Verkehrsunfall mit Personenschaden – unbedingt Rechtsanwalt einschalten!

Sofern Sie keine Teilschuld trifft, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners auch meine Kosten. Jeder Geschädigte hat das Recht, sich der Hilfe eines Rechtsanwalts zu bedienen. Das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main nannte es sogar fahr­lässig, keinen Rechtsanwalt einzuschalten (Az. 22 U 171/13). Dies gilt erst recht für Personenschäden mit den komplizierten Schadenspositionen (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden usw.) und dem einhergehenden Beratungsbedarf „über den Tellerrand hinaus“ (z.B. Erwerbsminderung, Unfallversicherung, Krankenversicherung usw.). Hier ist ein Gesamtüberblick und ein „langer Atem“ bis zum Abschluss der Heilbehandlung erforderlich, um alle Folgen des Unfalls zu erfassen und zu einen vernünftigen Ergebnis zu gelangen.

Aufgrund der Besonderheiten jedes Einzelfalls und einer Vielzahl von (rechtlichen) Problemen, welche auch in der Rechtsprechung noch nicht endgültig entschieden wurden, würde es an dieser Stelle den Umfang einer kurzen Einführung zum Thema sprengen, auf alle Einzelfragen einzugehen. Lassen Sie uns dies lieber für Ihren konkreten Einzelfall im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung klären. Ich würde mich freuen, Ihnen hier als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen zu können, Ihren Unfall mit Personenschaden zu regulieren!